UNTERNEHMENSABHÄNGIGE ENTSCHEIDUNG
Ein Wechsel des Durchführungsweges ist nicht gleichgesetzt mit dem Eingriff in die Zusage, der auf jeden Fall vermieden werden muss! Für einen Wechsel des Durchführungsweges kann es viele Gründe geben. Vorneweg ist mit Sicherheit die Erhöhung der Bilanzrückstellungen in der Handelsbilanz durch das BilMoG zu nennen.
Es ist aus Sicht des Unternehmens natürlich auch stets zu empfehlen, die Durchführungswege zu hinterfragen, welche sich nicht unmittelbar auf die Bilanz niederschlagen. So kann auf Grund der schlechter werdenden Ablaufleistungen bei Versicherungsförmigen Durchführungswegen durchaus ein Wechsel zu nicht rückgedeckten Ausfinanzierungen interessant sein, auch und vor allem, wenn das Unternehmen hohen Kapitalbedarf hat.
Ob und inwieweit ein solcher Wechsel des Durchführungsweges möglich ist, muss auf zwei Ebenen geprüft werden:
- Steuerrechtlich
- Arbeitsrechtlich
Die praktischen Auswirkungen auf Unternehmen bzw. Ihre Mandanten erläutern wir Ihnen gerne bei einem Gesprächstermin.
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(Um-) denken bringt Gewinn!