Arbeitgeberfinanzierung

PA-COMMERCIAL®

Zusätzlich zu einer Förderung der Entgeltumwandlung können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge gewähren. Gemäß § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) spricht man von betrieblicher Altersversorgung immer dann, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Der Arbeitnehmer erhält eine attraktive Versorgungszusage zusätzlich zu seinem Lohn/Gehalt, bei deren Ausgestaltung der Arbeitgeber grundsätzlich frei ist. Gerne stehen wir den Arbeitgebern als Berater hierfür zur Verfügung.

Der Arbeitgeber kann dies als ein weiteres Instrument nutzen, um Mitarbeiter langfristig an sein Unternehmen zu binden oder qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen ohne unmittelbaren Liquiditätsabfluss.

Die individuellen Möglichkeiten für Ihre Mandanten erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Nutzen Sie einfach und bequem unser Kontaktformular.

 

(Um-) denken bringt Gewinn!